Rehabilitation

Zielsetzung der Rehabilitation ist es, PatientInnen die Möglichkeit zu eröffnen, an ihrem bisherigen Leben wieder aktiv teilzunehmen. Die medizinische Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiedergewinnung der Fähigkeit zur Berufsausübung und zur aktiven Teilnahme am normalen Leben in Familie und Gesellschaft.

Rehabilitationsmaßnahmen

Die Rehabilitation umfasst medizinische Maßnahmen wie stationäre und ambulante Aufenthalte in Rehabilitationszentren.

Österreichische Rehabilitationszentren bieten folgende Schwerpunkte an:

  • Bewegungs- und Stützapparat sowie Rheumatologie
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Zentrales und peripheres Nervensystem
  • Onkologische Rehabilitation
  • Psychiatrische Rehabilitation
  • Atmungsorgane
  • Stoffwechselsystem und Verdauungsapparat
  • Zustände nach Unfällen und neurochirurgischen Eingriffen
  • Spezialbereich Lymphologie
  • Mobilisierender Schwerpunkt (Bewegungs- und Stützapparat sowie Rheumatologie, Kinder- und Jugendchirurgie, zentrales und peripheres Nervensystem, Zustände nach neurochirurgischen Eingriffen)
  • Mental Health (Entwicklungs- und Sozialpädiatrie sowie pädiatrische Psychosomatik, kinder- und jugendpsychiatrische Rehabilitation)

 

Antrag

Um Maßnahmen der Rehabilitation gewähren zu können, ist ein Antrag erforderlich. Die medizinische Notwendigkeit ist durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt zu begründen.

Auch ein Antrag auf Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension gilt als Antrag auf Rehabilitation. Im Zuge dieses Verfahrens wird geprüft, ob die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben durch die Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen erreicht werden kann. Das Prinzip Rehabilitation vor Pension ist gesetzlich geregelt.